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VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 53-IV-10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 09.06.2010 - 2 T 86/10
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 53-IV-10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 53-IV-10
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06, st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07
Zulassung zu einer zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 53-IV-10
Zur öffentlichen Gewalt gehört danach nicht die Tätigkeit der Rechtsprechung selbst, weil Art. 38 SächsVerf lediglich Schutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährleisten soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 5-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 53-IV-10
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 5-IV-10; st. Rspr.).